Das Altersvorsorgedepot – alles was du wissen musst

Mit dem Altersvorsorgedepot kombinierst du private Vorsorge mit staatlicher Förderung und den langfristigen Chancen des Kapitalmarkts.

24. September 2026
6 Minuten Lesezeit
Frau mit Hut sitzt auf begrüntem Berg und schaut ins Tal

Die private Altersvorsorge in Deutschland soll weiterentwickelt werden. Ein zentraler Bestandteil der geplanten Reform ist das sogenannte Altersvorsorgedepot. Es soll Menschen ermöglichen, staatlich gefördert für das Alter vorzusorgen und dabei stärker als bisher in chancenorientierte Wertpapiere zu investieren.

Der große Unterschied zu klassischen Altersvorsorgeprodukten: Ein Altersvorsorgedepot soll grundsätzlich ohne eine vollständige Beitragsgarantie auskommen können. Dadurch steigen die Chancen auf höhere langfristige Erträge – zugleich tragen Anlegerinnen und Anleger aber auch stärker die Risiken der Kapitalmärkte.

Hinweis: Die konkreten gesetzlichen Regelungen zum Altersvorsorgedepot können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch ändern. Maßgeblich sind am Ende das verabschiedete Gesetz sowie die jeweiligen Produktbedingungen.

Das Wichtigste im Überblick

Start: Das Altersvorsorgedepot soll zum 01.01.2027 an den Start gehen.

Förderung von Staat: Ab 2027 sind bis zu 540 Euro jährlich möglich. Dazu können weitere Förderbeträge und Steuerbegünstigungen kommen.

Steuerliche Behandlung: Das Altersvorsorgedepot bietet klare steuerliche Vorteile: steuerfreie Erträge in der Ansparphase (keine Abgeltungsteuer, keine Vorabpauschale und steuerfreie Umschichtungen).

Anlage und Kosten: Die Anlage erfolgt in ETFs, Fonds und Anleihen. Die Effektivkosten werden bei Standard-Produkten auf maximal 1,0 % pro Jahr begrenzt.

Renditechancen: Der Verzicht auf eine Beitragsgarantie und die Anlage am Kapitalmarkt können die Renditechancen erhöhen.

Bestandsschutz für  Riesterverträge: Bereits bestehende Riester-Verträge bleiben unverändert bestehen und können weiterhin mit eigenen Einzahlungen sowie den entsprechenden staatlichen Zulagen fortgeführt werden. Ein Wechsel in das neue Altersvorsorgedepot soll möglich sein, ohne dass bereits erhaltene Förderungen zurückgezahlt werden müssen.

Was ist ein Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die private Altersvorsorge und soll dabei helfen die Rentenlücke zu reduzieren. Das angesparte Geld wird dabei in Wertpapiere wie ETFs, Fonds und Anleihen investiert.

Im Mittelpunkt steht der langfristige Vermögensaufbau. Anlegerinnen und Anleger zahlen regelmäßig oder einmalig Geld in das Depot ein. Dieses Kapital wird nach der gewählten Anlagestrategie investiert und soll über viele Jahre hinweg für den Ruhestand wachsen.

Im Vergleich zu Riester, Rürup, ETF-Sparplan oder betrieblicher Altersvorsorge bietet es eine neue Kombination aus Förderung, Flexibilität und Kapitalmarktchancen.

Anders als bei einem gewöhnlichen Wertpapierdepot gelten für ein Altersvorsorgedepot besondere Regeln, zum Beispiel hinsichtlich:

• staatlicher Förderung,
• zulässiger Anlageprodukte,
• Auszahlungsbeginn,
• steuerlicher Behandlung und
• Verwendung des angesparten Kapitals im Alter.

Warum soll das Altersvorsorgedepot eingeführt werden?

Die Reform verfolgt mehrere Ziele. Ein wichtiger Grund ist, dass die bisherige private Altersvorsorge als vergleichsweise komplex und kostenintensiv gilt. Außerdem wurden die Anlagechancen klassischer Garantieprodukte durch das langanhaltende Niedrigzinsumfeld und die zunehmende Bedeutung kapitalmarktorientierter Anlagen neu bewertet.

Das Altersvorsorgedepot soll deshalb:

1. den Zugang zur Wertpapieranlage erleichtern,
2. mehr Chancen auf langfristige Rendite bieten,
3. die private Altersvorsorge verständlicher und flexibler machen,
4. die Kosten transparenter gestalten und
5. staatliche Förderung weiterhin ermöglichen.

Gerade bei langen Anlagezeiträumen können Wertpapiere wie breit gestreute Fonds einen wichtigen Beitrag zum Vermögensaufbau leisten. Gleichzeitig können die Kurse schwanken. Ein Altersvorsorgedepot setzt daher voraus, dass Anlegerinnen und Anleger mit zwischenzeitlichen Wertverlusten umgehen können und langfristig orientiert bleiben.

Wieviel staatliche Förderung ist möglich?

1. Die neue Grundzulage

Wichtig zu wissen: Gefördert werden Einzahlungen bis zu einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro pro Kalenderjahr. Die Höhe der staatliche Förderung richtet sich nach dem Betrag, den du jährlich in das Altersvorsorgedepot einzahlst. Maximal kannst du eine Grundzulage von 540 Euro pro Jahr erhalten.

Die Förderung wird so berechnet:

  • Für die ersten 360 Euro, die du im Jahr einzahlst, erhältst du 50 Cent Förderung je eingezahltem Euro – also maximal 180 Euro.
  • Für jeden weiteren eingezahlten Euro bis zu einem Jahresbeitrag von 1.800 Euro erhältst du 25 Cent Förderung – also maximal weitere 360 Euro:

 

Im Klartext heißt das: Wenn du die maximale Grundzulage von 540 Euro jährlich beanspruchen möchtest, müsstest du nach der vorgesehenen Förderstaffel jährlich 1.800 Euro einzahlen, was einer monatlichen Einzahlung von 150 Euro entspricht.

2. Weitere Zulagen und Vorteile

Kinderzulage

Bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr.

Pro eingezahltem Euro erhält ein Elternteil zusätzlich 1 Euro bis zu 300 Euro Kinderzulage.
Die Kinderzulage gibt es pro Kind.
Die Förderung pro Kind ist unabhängig vom Einkommen.

Berufseinsteigerbonus

Einmalig 200 Euro.

Bei Abschluss eines Vertrages vor dem 25. Geburtstag gibt es einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.

Steuerbegünstigungen

Eigenbeiträge und Zulagen als mögliche Sonderausgaben.

Eigenbeiträge bis 1.800 Euro pro Jahr und staatliche Zulagen können in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden, sofern der Sonderausgabenabzug für Anlegende günstiger als die gewährten Zulagen ist.

Wieviel staatliche Förderung ist möglich?

Wichtig zu wissen: Gefördert werden Einzahlungen bis zu einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro pro Kalenderjahr. Die Höhe der staatliche Förderung richtet sich nach dem Betrag, den du jährlich in das Altersvorsorgedepot einzahlst. Maximal kannst du eine Grundzulage von 540 Euro pro Jahr erhalten.

Die Förderung wird so berechnet:

  • Für die ersten 360 Euro, die du im Jahr einzahlst, erhältst du 50 Cent Förderung je eingezahltem Euro – also maximal 180 Euro.
  • Für jeden weiteren eingezahlten Euro bis zu einem Jahresbeitrag von 1.800 Euro erhältst du 25 Cent Förderung – also maximal weitere 360 Euro:

 

Im Klartext heißt das: Wenn du die maximale Zulage von 540 Euro jährlich beanspruchen möchtest, müsstest du nach der vorgesehenen Förderstaffel jährlich 1800 Euro einzahlen, was einer monatlichen Einzahlung von 150 Euro entspricht.

Steuerliche Behandlung: Förderung in der Ansparphase, Besteuerung im Alter

Die steuerliche Behandlung ist ein zentraler Bestandteil des Altersvorsorgedepots. Nach dem Grundprinzip staatlich geförderter Altersvorsorge sollen Anlegerinnen und Anleger bereits während der Ansparphase von Förderungen oder steuerlichen Vorteilen profitieren können.
Während der Ansparphase erfolgt keine Besteuerung von Wertsteigerungen und Erträgen in den Altersvorsorge-Verträgen. In der Ansparphase fallen somit keine steuerpflichtigen Kapitalerträge an. Besteuert werden die Leistungen aus diesen Verträgen erst nachgelagert – also während der Auszahlungsphase.

Eine individuelle steuerliche Beurteilung kann nur auf Grundlage der konkreten persönlichen Situation und der dann geltenden Rechtslage erfolgen.

Gut zu wissen:

Die staatliche Zulagenförderung gilt für Einzahlungen von bis zu 1.800 Euro pro Jahr. Darüber hinaus können pro Vertrag bis zu 6.840 Euro jährlich investiert werden – allerdings ohne zusätzliche Zulagen. Der Vorteil: Auch diese Beiträge bleiben in der Ansparphase steuerlich begünstigt und unterliegen nicht der Vorabpauschale. Das stärkt den langfristigen Vermögensaufbau zusätzlich.

Standardprodukt und Garantien

Ein weiterer Bestandteil der Reform ist ein mögliches standardisiertes Altersvorsorgeprodukt. Es soll den Einstieg erleichtern und Menschen ansprechen, die keine eigene Anlagestrategie entwickeln möchten.

Das Altersvorsorgedepot soll insbesondere eine Variante ohne vollständige Beitragsgarantie ermöglichen. Das bedeutet: Zum Ende der Ansparphase muss nicht zwingend mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge garantiert sein.
Der Verzicht auf eine vollständige Garantie kann mehr Spielraum für chancenorientierte Anlagen schaffen. Gleichzeitig besteht das Risiko, dass das Depot zwischenzeitlich oder auch zum Auszahlungsbeginn weniger wert ist als die eingezahlten Beiträge.
Daneben können auch Produkte mit einer bestimmten Garantie oder Absicherung angeboten werden. Solche Garantien können jedoch die Renditechancen begrenzen und zusätzliche Kosten verursachen. Entscheidend ist daher, wie die jeweilige Garantie ausgestaltet ist und welche Risiken sie tatsächlich abdeckt.

Für wen kann ein Altersvorsorgedepot interessant sein?

Ein Altersvorsorgedepot kann grundsätzlich für Menschen interessant sein, die:
• langfristig für den Ruhestand sparen möchten,
• Wert auf eine kapitalmarktorientierte Anlage legen,
• zwischenzeitliche Kursschwankungen aushalten können,
• staatliche Förderung nutzen möchten und
• ihre Altersvorsorge selbstbestimmter gestalten wollen.

Weniger geeignet ist ein solches Modell für Personen, die kurzfristig auf das Geld angewiesen sind oder starke Wertschwankungen vermeiden möchten. Auch bei der Altersvorsorge gilt: Je höher die Renditechancen, desto größer können in der Regel die Risiken sein.

Fazit

Das geplante Altersvorsorgedepot soll die private Altersvorsorge stärker für den Kapitalmarkt öffnen. Statt ausschließlich auf klassische Garantieprodukte zu setzen, könnten Anlegerinnen und Anleger künftig staatlich gefördert in Fonds, ETFs und andere Wertpapiere investieren.
Die wichtigsten Chancen liegen in einer größeren Auswahl, möglichen höheren langfristigen Renditechancen und einem stärkeren Zinseszinseffekt. Dem stehen Kursrisiken, mögliche Verluste und die Notwendigkeit einer langfristigen Anlagedisziplin gegenüber.

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar.

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