Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags

24. November 2022
3 Minuten Lesezeit
Eine gute Nachricht: Der Gesetzgeber hat vorgesehen, den Sparer-Pauschbetrag zum 1. Januar 2023 zu erhöhen.

Die Höchstbeträge werden von derzeit 801 EUR für alleinveranlagte bzw. 1.602 EUR für zusammenveranlagte Personen auf 1.000 EUR bzw. 2.000 EUR erhöht. Das heißt für dich, dass deine Kapitalerträge ab 2023 bis zu diesen neuen Grenzen steuerfrei bleiben.
Für deinen bereits erteilten Freistellungsauftrag sieht der Gesetzgeber mit Wirkung zum 1. Januar 2023 eine automatische Erhöhung um 24,844 % vor. Du musst also nichts tun.

Sparerfreibetrag, Sparer-Pauschbetrag und Abgeltungssteuer

Der Sparerfreibetrag stammte aus dem deutschen Einkommensteuergesetz, und bezeichnete von 1975 bis 2008 den Betrag, bis zu dessen Höhe die Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerfrei waren. Durch die Einführung der Abgeltungssteuer am 1. Januar 2009 wurde der Sparerfreibetrag durch den Sparer-Pauschbetrag ersetzt. Der Sparer-Pauschbetrag bezeichnet den Betrag für Kapitalbeträge, der nicht versteuert werden muss.

Jedem Anleger bzw. Sparer steht ein jährlicher Pauschbetrag von derzeit 801 EUR für alleinveranlagte bzw. 1.602 EUR für zusammenveranlagte Personen zu, der von der Besteuerung freigestellt ist. Ab Januar 2023 werden diese Freibeträge entsprechend auf 1.000 EUR bzw. 2.000 EUR erhöht. Um die Pauschbeträge nutzen zu können, musst du einen Freistellungsauftrag erteilen. Ansonsten wird dein Kreditinstitut die zu zahlende Abgeltungssteuer von 25 % eigenmächtig an das Finanzamt abführen, zuzüglich des Solidaritätszuschlages von 5,5 % und gegebenenfalls der Kirchensteuer.

Was sind Kapitalerträge

Bei Kapitalerträgen handelt es sich um Einkünfte, die aus einer Geldanlage erzielt werden, wie z. B. Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne, aber auch Einkünfte aus Aktienverkäufen und anderen Verkäufen von Geldanlagen.

Freistellungsauftrag einrichten

Einen Freistellungsauftrag bekommst du bei dem jeweiligen Finanzinstitut, bei dem du dein Geld angelegt hast, und er gilt dort dann auch für alle Konten, auf denen Kapitaleinkünfte eingehen.

Du kannst den Freistellungsauftrag unbefristet oder befristet einreichen. Eine Änderung des Freistellungsauftrages ist nachträglich auch möglich, allerdings solltest du darauf achten, dass die Änderungen bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres eingehen, damit diese auch noch berücksichtigt werden können.

Wenn du die Frist verpasst hast, kannst du dir die abgeführte Steuer über deine Steuererklärung wieder zurückholen – das ist allerdings ein wenig aufwendiger.

Liegt dem Kreditinstitut ein Freistellungsauftrag vor, werden nur die Erträge versteuert, die oberhalb der im Freistellungsauftrag erteilten Grenze liegen. Wer also in einem Jahr aus seinen Kapitalerträgen mehr als 801 EUR bzw. 1.602 EUR erwirtschaftet, muss die Differenz versteuern.

Die jeweiligen Institute sind verpflichtet, einmal im Jahr die in Anspruch genommenen Freistellungsbeträge dem Bundeszentralamt für Steuern zu melden.

Achtung: Der Sparer-Pauschbetrag wird nicht automatisch von deinen Kapitalerträgen abgezogen. Solltest du also keinen Freistellungsauftrag erteilen, musst du all deine Kapitalerträge versteuern. 

 

Tipp

Falls du deine Geldanlagen und Konten bei verschiedenen Instituten hast, solltest du den Sparer-Pauschbetrag mit mehreren Freistellungsaufträgen verteilen. Du solltest allerdings darauf achten, dass die einzelnen Aufträge bereits auf die Kapitalerträge abgestimmt sind und die Gesamtgrenze des Sparer-Pauschbetrags nicht überschritten wird.

Freistellungsauftrag für Kinder nicht vergessen!

Du hast eine Geldanlage für dein Kind? Dann solltest du auch hier den Freistellungsauftrag nicht vergessen. Sobald das Konto auf den Namen des Kindes läuft, steht dem Minderjährigen ebenfalls ein Sparer-Pauschbetrag von aktuell noch 801 EUR bzw. bald 1.000 EUR zu. Alles, was darüber hinausgeht, muss auch hier versteuert werden.

Freistellungsauftrag bei bevestor

Wenn du einen Freistellungsauftrag bei bevestor einrichten oder ändern möchtest, kannst du das ganz einfach und unkompliziert in deinem Kundenbereich unter „Meine Daten“ im Bereich „steuerlicher Freistellungsauftrag“ tun. Dort kannst du die Einrichtung bzw. Änderung deines Freistellungsauftrages per mTAN einfach freigeben. Weitere Infos findest du auch hier

Fazit

Auf alle Kapitalerträge, die Sparer und Anleger erzielen, fällt die Abgeltungssteuer an. Doch wer einen Freistellungsauftrag einrichtet, kann steuerfrei – ab Januar 2023 etwas mehr – Zinsen und Dividenden vereinnahmen und somit unter Umständen mehr Vermögen aufbauen und die Rendite steigern.

Bitte beachte: Die Inhalte auf dieser Seite stellen keine Steuerberatung dar, sie dienen lediglich der allgemeinen Information. Bitte wende dich für detaillierte Informationen zu deiner steuerlichen Situation an deinen Steuerberater oder an den Lohnsteuerverein.