Gegen Jahresende stellt sich oft die Frage, ob der Sparerpauschbetrag vollständig genutzt wurde und ob alle notwendigen Freistellungsaufträge vorliegen. Aber warum ist es so wichtig bei der Geldanlage den Sparerfreibetrag zu nutzen? Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden sind bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei. Jedem Anlegenden steht ein sogenannter Sparerpauschbetrag zu. Um diesen geltend zu machen muss ein Freistellungsantrag beauftragt werden. Besonders wichtig wird dies, wenn man Konten oder Depots bei mehreren Banken führt.
Was ist der Sparerpauschbetrag?
Der Sparerpauschbetrag legt fest, bis zu welcher Höhe Kapitalerträge steuerfrei bleiben. Aktuell beträgt dieser 1.000 € pro Person und Jahr. Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften können gemeinsam einen Betrag von 2.000 € geltend machen, sofern ein gemeinsamer Freistellungsauftrag vorliegt.
Da viele Menschen mehrere Konten, Depots oder auch digitale Plattformen wie Trading-Apps oder Robo-Advisors nutzen, kann der Sparerpauschbetrag auf verschiedene Finanzinstitute aufgeteilt werden. Wichtig ist dabei, dass die Summe aller Freistellungsaufträge nicht den maximalen Betrag von 1.000 € (bzw. 2.000 € bei Paaren) überschreitet. Die Steuer-ID ist hierbei unverzichtbar, da sie sicherstellt, dass die Freistellungsaufträge korrekt zugeordnet werden.
Welche Erträge unterliegen der Kapitalertragsteuer?
Die Kapitalertragsteuer wird auf verschiedene Arten von Erträgen erhoben, darunter:
- Zinsen und Dividenden: Dazu zählen Zinsen auf Sparguthaben, Tages- und Festgeld sowie Dividendenzahlungen von Aktien oder Fonds.
- Gewinne aus Wertpapierverkäufen: Realisierte Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Anleihen oder Fondsanteilen sind steuerpflichtig.
- Auszahlungen von Versicherungen: Bei privaten Renten- oder Lebensversicherungen fällt die Steuer ebenfalls an, sofern die Verträge nach 2004 abgeschlossen wurden.
- Thesaurierende Fonds/ETFs: Hier wird eine sogenannte Vorabpauschale fällig, die auf Basis des Fondsvolumens und des Basiszinses berechnet wird.
Der Effekt des Freistellungsauftrags: Ein Beispiel
Ein Freistellungsauftrag kann langfristig einen erheblichen Unterschied machen. Angenommen, du investierst 15.000 € und erzielst eine jährliche Rendite von 6 %. Im ersten Jahr ergibt dies Erträge von 900 €. Mit einem Freistellungsauftrag kannst du diesen Betrag vollständig reinvestieren. Ohne Freistellungsauftrag wird jedoch mindestens 26,375 % Kapitalertragsteuer abgezogen, was bedeutet, dass dir nur 662,62 € zur Wiederanlage bleiben. Über 20 Jahre hinweg kann dies zu einem Unterschied von über 8.000 € führen – bei Paaren sogar zu etwa 11.800 €.*
Was passiert, wenn der Sparerpauschbetrag überschritten wird?
Sobald der Sparerpauschbetrag ausgeschöpft ist oder kein Freistellungsauftrag vorliegt, werden Kapitalerträge automatisch besteuert. Die Kapitalertragsteuer beträgt 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 % der Steuer) und gegebenenfalls Kirchensteuer. Insgesamt werden mindestens 26,375 % der Erträge einbehalten. Diese Steuer wird direkt von der Bank oder dem Finanzinstitut abgeführt. Wer jedoch einen niedrigeren persönlichen Steuersatz hat, kann dies im Rahmen der Steuererklärung geltend machen. Dies lohnt sich insbesondere für Personen mit einem steuerpflichtigen Einkommen unter 52.500 € pro Jahr.
Aufteilung des Freistellungsauftrags
Wenn du mehrere Konten oder Depots besitzt, kann es sinnvoll sein, den Freistellungsauftrag aufzuteilen. So vermeidest du, dass bei einer Bank unnötig Steuern einbehalten werden, während bei einer anderen der Freibetrag ungenutzt bleibt. Wichtig ist, dass die Summe aller Freistellungsaufträge den maximalen Sparerpauschbetrag nicht überschreitet.
Gemeinsamer Freistellungsauftrag für Paare
Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner können einen gemeinsamen Freistellungsauftrag über 2.000 € einrichten. Dabei müssen die Steuer-IDs beider Partner angegeben werden. Eine geschickte Aufteilung des Freibetrags kann helfen, Steuerabzüge zu vermeiden.
Die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) ist eine lebenslang gültige, elfstellige Nummer, die jeder Person in Deutschland zugewiesen wird. Sie wird vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben und ist auf Steuerbescheiden oder Lohnsteuerbescheinigungen zu finden. Auch bei der Beantragung eines Freistellungsauftrags ist die Steuer-ID erforderlich.
Fristen und Änderungen
Ein Freistellungsauftrag muss rechtzeitig vor Jahresende bei der jeweiligen Bank eingereicht werden, um für das laufende Jahr zu gelten. Der Freistellungsauftrag kann jederzeit geändert werden, solange die bereits steuerfrei erhaltenen Erträge berücksichtigt werden.
Freistellungsauftrag bei bevestor
Wenn du einen Freistellungsauftrag bei bevestor einrichten oder ändern möchtest, kannst du das ganz einfach und unkompliziert in deinem Kundenbereich unter „Meine Daten“ im Bereich „steuerlicher Freistellungsauftrag“ tun. Dort kannst du die Einrichtung bzw. Änderung deines Freistellungsauftrages per mTAN einfach freigeben. Weitere Infos findest du auch hier.
Fazit
Der Freistellungsauftrag ist ein einfaches, aber effektives Mittel, um Steuern auf Kapitalerträge zu sparen. Durch eine geschickte Aufteilung und rechtzeitige Beantragung kannst du den Sparerpauschbetrag optimal nutzen und langfristig von höheren Renditen profitieren.
Bitte beachte: Die Inhalte auf dieser Seite stellen keine Steuerberatung dar, sie dienen lediglich der allgemeinen Information. Bitte wende dich für detaillierte Informationen zu deiner steuerlichen Situation an deinen Steuerberater oder an den Lohnsteuerverein.
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